Urheber-Check: Auskünfte für Urheber


Habt Ihr von Euren Vertragspartner die jährliche Auskunft über die Nutzung Eurer Bilder erhalten?

Falls nein:


Worum geht es?

Euer Bilder werden genutzt? Nach dem Urhebergesetz habt Ihr Auskunftsansprüche! Ihr habt das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, wer Euer Werk nutzt und in welchem Umfang. Diese Auskunftsansprüche sind in zahlreichen Vorschriften geregelt und seit langem von der Rechtsprechung anerkannt. Nach einer neueren Vorschrift im Urhebergesetz muss Urhebern mindestens einmal jährlich Auskunft erteilt werden. Viele Verwerter tun dies nicht. Einige Auskünfte gibt es zudem nur, wenn explizit danach gefragt wird. Genau das können wir für Euch tun. Wir fragen nach, wir bleiben dran!

Was wir für Euch tun

Wir forden die Auskünfte ein, sammeln die Informationen, werten diese aus und informieren Euch. Kommt keine Antwort, haken wir nach!

Ein wichtiges Ziel dieser Auskunftsvorschriften ist es, die unverzichtbaren Ansprüche auf angemessene Vergütung vorzubereiten. Diese Ansprüche stellen einen branchenüblichen Durchschnittslohn für alle Urheber sicher – egal was im Vertrag vereinbart ist. Dies wollen wir anhand der Auskünfte beurteilen. In einem 2. Schritt kann dann ggfl. Nachvergütung gefordert werden.

Und wie funktioniert das konkret?

Ihr beantwortet die Fragen und füllt unser Formular aus, wir versenden den Brief und werten die Antwort aus. Danach Entscheiden wir, wie es weitergeht, im besten Fall erhältst du eine Nachvergütung.

Wie lange dauert das?

Das ausfüllen dauert 3 min.

Hintergründe zu den Auskunftsansprüchen

Die neuen Auskunftsansprüche sind in § 32d und § 32e UrhG geregelt. Sie ermöglichen Urhebern, die Nutzung ihrer Werke zu kontrollieren. Damit soll sicher gestellt werden, dass Urheber angemessen für alle Nutzungen entschädigt werden, wie es in §§ 32, 32a UrhG vorgesehen ist. Im Gesetz sind sogar Ansprüche auf Nachvergütung gegenüber Lizenznehmern des Auftraggebers geregelt.

Ohne den Auskunftsanspruch wäre es schwierig für den Urheber, zu wissen, wie sein Werk genutzt wird, er könnte womöglich keine angemessene Vergütung dafür verlangen und beziffern. Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Vertragsparter und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Dritte in der Lizenzkette, also gegen die Unterlizenznehmer mit denen Vertragspartner der Auftraggeber wiederum Verträge geschlossen haben und an die Sie Eure Bilder weitergegeben haben. Neu ist u.a., dass Vertragspartner ihre Auskünfte einmal jährlich proaktiv erteilen müssen. Immer wieder erfahren wir, dass dies nicht erfolgt.

Ziel: angemessene Vergütung für Euch und für Alle

Der Auskunftsanspruch ist ein wichtiges Instrument für Urheber, um die Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke zu behalten und sicherzustellen, dass sie angemessen dafür entschädigt werden. Das hat der EU-Gesetzgeber erkannt und in einer Richlinie einen EU-weiten Mindeststandard vorgegeben. Wenn Ihr als Urheber das Gefühl habt, dass Eure Bilder ohne Genehmigung genutzt werden, solltet Ihr unbedingt von Euren weiteren Ansprüchen Gebrauch machen und uns darüber informieren. Außerdem können wir versuchen, Vergütungsregeln mit den Auftraggebern verhandeln.