Liebe BVFK-Mitglieder,
heute möchten wir Euch über die Rolle der VG Bild-Kunst für uns Fernsehkameraleute informieren und erläutern, warum es sinnvoll ist, sich aktiv mit dieser Verwertungsgesellschaft auseinanderzusetzen. Warum sollten wir uns mit der VG Bild-Kunst beschäftigen? Unsere Interessen werden in der VG Bild-Kunst durch den BVK (Berufsverband Kinematografie) vertreten. Jährlich werben wir darum, dem BVK bei der Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst unsere Stimme zu übertragen. Doch warum tun wir das? Es geht dabei nicht um die Repräsentation von Verbänden oder deren spezifische Interessen, sondern um die Vertretung von Berufen – in unserem Fall der Fernsehkameraleute. Der BVK hat über die Jahre umfangreiche Erfahrungen in der Wahrnehmung und Durchsetzung von Urheberrechten gesammelt, insbesondere in den Bereichen, die für uns relevant sind. Wer profitiert von der VG Bild-Kunst? Die VG Bild-Kunst ist für Kameraleute, die in fiktionalen Produktionen tätig sind, profitabler. Dennoch sollte jeder Kameramann oder jede Kamerafrau, die eigene Filme oder Beiträge dreht, eine Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst in Erwägung ziehen. Durch den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags mit der VG Bild-Kunst können verschiedene Rechte wahrgenommen werden, was sich am Ende finanziell auszahlen kann. Die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst ist kostenlos. Was macht die VG Bild-Kunst genau? Die VG Bild-Kunst ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Bildenden Künstlern und Filmschaffenden wahrnimmt. Dazu zählen Folgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte, Onlinerechte sowie Vergütungen aus Weitersende- und Kopiervergütungen. Eine Besonderheit ist das sogenannte Folgerecht, welches Künstlern eine Beteiligung an den Erlösen aus der Weiterveräußerung ihrer Werke im Kunsthandel sichert. Für uns als Kameraleute ist die VG Bild-Kunst besonders wichtig, da sie für Filmschaffende wie Kameraleute, Regisseure und Editoren die Vergütungen aus den Verwertungen des Filmwerks, aber auch von verschiedenen Quellen, auch z.B. von Videogeräteabgaben und Videovermietvergütungen, einzieht und verteilt. Dabei gibt es einen klar definierten Verteilungsschlüssel (Stand 2023):
- 95 % der Ausschüttungskategorie „Filmurheber“ gehen an Regie, Kamera und Schnitt.
Dieser Anteil teilt sich wie folgt auf: - 66,0 % Regie - 19,5 % Kamera - 14,5 % Schnitt
Die restlichen 5 % gehen an Szenen- und Kostümbild. Aufteilung: - 56,7 % Szenenbild/Architektur - 43,3 % Kostümbild Für uns Kameraleute bedeutet dies, dass 19,5 % der gesamten Ausschüttung für die Bildgestaltung an uns gehen. Dies ist eine erhebliche Summe, die zeigt, wie wichtig es ist, unsere Rechte durch die VG Bild-Kunst wahrnehmen zu lassen. Zusammenarbeit in der Urheberallianz Die Urheberverbände, zu denen auch wir gehören, haben sich in der sogenannten Urheberallianz zusammengeschlossen. Auch hier werden wir vom BVK vertreten. In einem Treffen im Juli mit dem BFS (Bundesverband Filmschnitt) und dem BVK haben wir eine engere Zusammenarbeit beschlossen und eine aktivere Mitarbeit des BVFK angeboten. Was bringt uns das? Zunächst profitieren wir durch die stärkere Information und Wahrnehmung als Urheberverband. Langfristig wollen wir uns dafür einsetzen, die Interessen von E-Kameraleuten stärker zu vertreten und die Beitragsobergrenze, die derzeit bei 3 Minuten liegt, zu flexibilisieren. Die Mitarbeit in der Urheberallianz ist der erste Schritt, um unsere Interessen langfristig besser vertreten zu können. Eine direkte Einflussnahme auf die Gremien der VG Bild-Kunst ist jedoch erst ab 2026 möglich und muss sorgfältig vorbereitet und abgestimmt werden. Herzliche Grüße,
Euer BVFK
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