Liebe BVFK-Mitglieder,
im Juni haben wir mit einer Presseerklärung über unseren Kollektivvertrag für Solo-Selbstständige informiert. Dieses ambitionierte Projekt zielt darauf ab, nicht nur konkrete Verhandlungen zu führen, sondern auch eine zukunftsweisende Vision für die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen zu entwickeln. Wir möchten in dieser Mail das Projekt noch einmal erläutern.
Die EU-Leitlinien zwei Punkte aus den EU-Leitlinien, die die momentane prekäre Auftragssituation von selbstständigen Kameraleuten treffend beschreiben: (8) Gleichwohl haben einige Selbstständige Schwierigkeiten, ihre Arbeitsbedingungen zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Solo-Selbstständige, die als Einzelpersonen handeln und ihren Lebensunterhalt in erster Linie mit ihrer eigenen Arbeitskraft bestreiten. Auch dann, wenn Selbstständige nicht in gleicher Weise wie Arbeitnehmer vollständig in das Unternehmen ihres Auftraggebers eingegliedert sind, kann es in bestimmten Fällen sein, dass sie nicht völlig unabhängig von ihrem Auftraggeber sind oder nicht über genügend Verhandlungsmacht verfügen. Die jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu dieser Situation beigetragen, insbesondere die Tendenz zur Untervergabe und Auslagerung von Geschäftsprozessen und persönlichen Dienstleistungen als auch die Digitalisierung von Produktionsprozessen und die Zunahme der Online-Plattformwirtschaft. (9) Kollektiv-Verhandlungen können ein wichtiges Mittel sein, um die Arbeitsbedingungen dieser Solo-Selbstständigen zu verbessern.
Der Vertragsentwurf Gemeinsam mit unserem Anwalt haben wir einen Vertragsentwurf erarbeitet, der einen rechtssicheren kollektiven Vertragsabschluss darstellen kann, ohne die Merkmale der selbstständigen Tätigkeit in Frage zu stellen. Im Gegenteil: sie werden in dem Vertrag noch einmal herausgestellt. Die Grundlage dieses Vertragsentwurfs sind die BVFK-Standards. Es ist die Essenz der Verbandsarbeit der letzten 12 Jahre. Mit diesem Vertrag könnten wir verbindliche rechtssichere Auftragsverhältnisse abschließen.
Wer ist (solo)selbstständig? Die Soloselbstständigkeit laut EU-Leitlinie ist definiert als: … eine Person, die über keinen Arbeitsvertrag verfügt oder die in keinem Arbeitsverhältnis steht und die zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen in erster Linie auf die eigene Arbeitskraft angewiesen ist.
Was bedeutet der Kollektivvertrag für Solo-Selbstständige? Laut den EU-Leitlinien vom September 2022 ist es möglich, Kollektivverträge für Solo-Selbstständige abzuschließen. Doch was genau heißt das? Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die ein Verband oder eine Gewerkschaft kollektiv für Mitglieder oder ganze Berufsgruppen mit einem Auftraggeber oder Arbeitgeber abschließen kann. Der BVFK hat seit 2018 diese Möglichkeit der Kollektivverhandlung in seiner Satzung verankert.
Was ist dann das Problem? Die zentrale Herausforderungen bei der Rechtsgültigkeit kollektiver Verhandlungsabschlüsse für Selbstständige ist das Kartellrecht. Obwohl der BVFK in seiner Satzung die kollektive Verhandlung verankert hat, sind die Ergebnisse solcher Verhandlungen nicht rechtsbindend. Das bedeutet, der BVFK hat keine rechtliche Grundlage, bei Verstößen einzuschreiten. Im Sinne des Gesetzes bleiben es Individualverträge. Ausnahmen davon dien „gemeinsame Vergütungsregeln“ nach Urheberrecht. Durch die Berufung auf die EU-Leitlinien können wir auch im Sinne des Kartellrechts Sicherheit gewähren.
Die Realität Auftraggeber wollen in der Regel einheitliche Verträge mit selbstständigen Kameraleuten abzuschließen. Mit einem Kollektivvertrag, der sich auf die EU-Leitlinien bezieht, können wir nicht nur diese Verträge abschließen, sondern auch neue Standards schaffen, in dem wir Realitäten verändern.
Der visionäre Blick Die EU-Leitlinien sind derzeit Empfehlungen und noch nicht nationales Recht. Der Prozess zur Integration dieser Leitlinien in eine europäische Rechtsordnung ist jedoch bereits im Gange. Wenn dies abgeschlossen ist, werden die geschaffenen Realitäten als Grundlage dienen.
Die Politik fordert die Verbände nun auf, Standards für Arbeitsbedingungen und Sozialstandards zu setzen. Der BVFK möchte diesen Entwurf des Kollektivvertrags nutzen, um langfristig die Abhängigkeit der Solo-Selbstständigen durch einen rechtssicheren Vertrag zu schützen. Herzliche Grüße,
Euer BVFK
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