Pressemitteilung vom 15.05.2024 Wegweisendes Gerichtsurteil für den Bundesverband der Fernsehkameraleute (BVFK e.V.)
Endlich ist das lang erwartete Urteil gefallen, über das der BVFK seit Jahresbeginn gesprochen und informiert hat.
Diese Entscheidung birgt wertvolle Erkenntnisse für unseren Verband und die gesamte Branche. Sie beleuchtet wichtige Aspekte, die für eine stabile Selbstständigkeit entscheidend sind, insbesondere im Hinblick auf den Abgrenzungskatalog im Sozialrecht, das Weisungsrecht, die Betriebseingliederung, soziale Absicherung und unternehmerisches Risiko. Folgende Inhalte sind relevant:
- Es ist möglich, dass ein und derselbe Beruf entweder in Form der Beschäftigung oder als selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.
- Die künstlerische Gestaltungsfreiheit schließt Weisungsfreiheit nicht von vorneherein aus.
- Die Sozialgerichte sind an den „Abgrenzungskatalog“ der Sozialversicherung bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall nicht gebunden.
- Anweisungen, die sich allein auf die Ausführung des geschuldeten Werks beziehen, stehen nicht den sozialversicherungsrechtlichen beschäftigungstypischen Weisungsrechten gleich.
- Ob Kameraleute ihren Kunden Rohmaterial oder einen fertigen Beitrag als Werk abliefern, ist für die Statusbeurteilung unerheblich.
- Der abgerechnete Tagessatz optimiert in begrenztem Umfang den nötigen Gewinn, auch wenn er an einem Tag weniger als zehn Stunden gearbeitet wird.
- Die Kunstfreiheit steht der Einordnung der Tätigkeit von Kameraleuten als selbstständig nicht entgegen.
- Es ist nicht automatisch jeder, der außerhalb des programmgestaltenden Bereichs an der Entstehung von Rundfunk- oder Fernsehsendungen mitwirkt, ohne Weiteres als Beschäftigter oder Arbeitnehmer anzusehen.
Hintergrund: Der Ausgangspunkt dieses Urteils war ein Statusfeststellungsverfahren für einen freiberuflichen Kameramann, das bereits 2014 eingeleitet wurde. Die Deutsche Rentenversicherung stufte ihn damals als abhängig Beschäftigten ein, gegen das ein Klageverfahren eingeleitet wurde. Nach einem zehnjährigen Prozess wurde Ende 2023 das Urteil des Bundessozialgerichts gefällt und ist nun online einsehbar. Das Urteil entschied, dass die Tätigkeit des Kameramanns entgegen der Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung als selbstständig einzustufen ist. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, insbesondere für Kamera-leute im Bereich der elektronischen Berichterstattung (EB), vorzugsweise solche mit eigener Ausrüstung. Weitere Infos mit LINK zum Urteil: https://www.bvfk.tv/aktuelle-meldungen/wichtiges-urteil-zum-sozialstatus-von-kameraleuten-ist-online/
Diese Pressemitteilung gibt es auch unter https://www.bvfk.tv/news/presse/#Pressevonuns. Pressekontakt E-Mail: presse@bvfk.tv Telefon: +49/ 30/ 208 47 64 50 Homepage BVFK: www.bvfk.tv Die Presseinformation enthält 2.576 Zeichen. Um Übersendung eines Belegexemplars bei Abdruck wird gebeten. Der Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V., kurz BVFK, ist ein unabhängiger Verband von TV-Kameraleuten und setzt sich für die Interessen des Berufsstandes der Kameraleute, Kameraassistenten/innen, Kranschwenker und Kamera-Remote-Operators bei Sendern, Produktionsfirmen und Politik ein. Der BVFK gründete sich 2009 auf Initiative von freien Kameraleuten. Die stetig wachsende Zahl an Mitgliedern in einem bundesweiten Verband ist ein sichtbares Zeichen für die Notwendigkeit einer Interessensvertretung.
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