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28.02.25
Neue Mindesthonorare des BVFK
Liebe Mitglieder,
der Tarifvertrag zwischen der Verdi FilmUnion und der Produzentenallianz für auf Produktionsdauer Beschäftigte wurde nun von allen Seiten ratifiziert und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Die Gagen steigen damit um 2,5%.
Eine weitere Erhöhung ab dem 1.01.2026 von 2,5% ist ebenfalls vereinbart.
Tarifvertrag und Gagentabelle findet Ihr hier.
In unseren Standardhonoraren haben wir uns stets auf die Formel
Mindesthonorare nach Tarifvertrag + 40 %
berufen, falls die Rechnung auf selbstständiger Basis gestellt wird.
Diese ist lediglich ein wirksames Argument und bedeutete nicht, dass wir den jeweiligen Tarifabschlüssen zustimmen.
Dieser Selbstständigen-Faktor von 40 % wird mittlerweile auch von politischen Gremien akzeptiert, und ein Aufschlag, der deutlich höher ist als einer vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Sozialgerichtsurteil vom 31.01.2017).
Zitat:
„Liegt das vereinbarte Honorar wie hier deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies jedoch ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
Der 40 % Aufschlag deckt zusätzliche Kosten für Selbstständige ab, darunter:
– Altersvorsorge
– Berufshaftpflichtversicherung
– Gesetzliche Unfallversicherung
– Rücklagen für Urlaub, Krankheit und Akquise
Falls ihr unseren Honorarkalkulator auf der BVFK-Webseite nicht nutzen möchtet, empfehlen wir euch, diese Mindesthonorare als Basis für eure Honorarverhandlungen zu verwenden.
Wichtige Begriffsklärung
Auf Produktionsdauer beschäftigt
Eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens 5 Tage am Stück. Es gelten Arbeitsgesetze, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
Unständig beschäftigt
Eine tageweise abhängige Beschäftigung. Arbeitsgesetze gelten nur eingeschränkt (z. B. kein Urlaubsanspruch). Sozialversicherungspflicht besteht, außer für die Arbeitslosenversicherung.
Freiberufler
Steuerrechtlich privilegierte Selbstständigkeit nach §18 EStG. In der Film- und Fernsehbranche betrifft dies z. B. Künstler, Journalisten und Bildberichterstatter. Keine Gewerbesteuerpflicht.
Gewerbetreibende
Selbstständige mit eigener Firma, die gewerbesteuerpflichtig sind.
Kameraassistent*innen
Kameraassistent*innen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und abhängig beschäftigt.
Neue Mindesthonorare für Fernsehkameraleute und Kameraassistent*innen:
Lichtsetzende / 1. Kameraleute
auf Produktionsdauer: 3230 €/Woche / 646 €/Tag (SV-pflichtig)
Unständig: 775 €/Tag (SV-pflichtig)
Freiberuflich: 904 €/Tag
Gewerblich: 969 €/Tag
Fernsehkameraleute nach Berufsbild des BVFK:
auf Produktionsdauer: 1836 €/Woche / 367 €/Tag (SV-pflichtig)
Unständig: 441 €/Tag (SV-pflichtig)
Freiberuflich: 514 €/Tag
Gewerblich: 551 €/Tag
Junior-Kameraleute:
auf Produktionsdauer: 1581 €/Woche / 316 €/Tag (SV-pflichtig)
Unständig: 379 €/Tag (SV-pflichtig)
Assistent*innen:
auf Produktionsdauer: 1189 €/Woche / 238 €/Tag (SV-pflichtig)
Unständig: 285 €/Tag (SV-pflichtig)
Berufliche Merkmale
- Lichtsetzende/1. Kameraleute:Verantwortung für Bild- und Lichtgestaltung bei fiktionalen Produktionen, bei großen Dokumentationen und bei Mehrkamera-Produktionen
- Fernsehkameraleute:BVFK-Berufsbild
- Junior-Kameraleute:Berufseinsteiger, noch keine Fachkraft, keine Selbstständigkeit
- Assistent*innen:Equipment-Verwaltung, Tonaufnahmen, Licht, Datenverwaltung
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Wendet Euch an taskforce@bvfk.tv
Euer BVFK