BVFK Newsletter
Für höhere Honorare – Die BVFK-Strategie 2025
10.01.2025
Liebe Mitglieder,
die unbefriedigende Honorarsituation in unserer Branche ist ein bekanntes Problem. Der BVFK hat im letzten Jahr intensiv daran gearbeitet, Euch Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Ihr Eure Honorare verbessern oder zumindest stabilisieren könnt – und damit zugleich die Situation für die gesamte Branche.
Dabei sind die Begriffe wie Urhebercheck, Urheberrecht, Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) oder Kollektivverträge die zentralen Instrumente.
In diesem Newsletter möchten wir Euch unser strategisches Konzept vorstellen, das Euch dabei unterstützt, Eure Rechte zu sichern und bessere Konditionen zu erzielen.
1. Der Urhebercheck – Euer Einstieg in die Verhandlungsstrategie
Der Urhebercheck ist der erste Schritt, den Ihr individuell durchführen könnt – und solltet. Er dient dazu, Euer Recht auf Auskunft über die Nutzung Eures urheberrechtlich geschützten Werks geltend zu machen. Dabei geht es noch gar nicht konkret um Honorarsteigerungen, sondern darum, Transparenz zu schaffen.
Wie funktioniert der Urhebercheck?
Der BVFK unterstützt Euch dabei, den Check durchzuführen und auszuwerten. Auf Grundlage der Ergebnisse kann geprüft werden, ob Eure Vergütung angemessen ist. Hierfür werden Vergleichstabellen, Honorar-Empfehlungen und Tarifverträge herangezogen.
Für den Check geht bitte auf unsere Website, loggt Euch ein und klickt dann auf diesen Link:
https://www.bvfk.tv/generator-musterschreiben/
Wenn die Vergütung nicht angemessen ist, können wir – mit Eurem Einverständnis – den Auftraggeber an den Verhandlungstisch bringen, um Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) auszuhandeln.
2. Gemeinsame Vergütungsregeln – Ein Schritt mit Herausforderungen
Gemeinsame Vergütungsregeln ermöglichen die Festlegung fairer, also sogenannter angemessener Honorare. Sie haben jedoch auch ihre Tücken:
– Langwierige Verhandlungen: Solche Regelungen erfordern viel Zeit und Geduld.
– Begrenzte Abdeckung: Die Regelung bezieht sich nur auf die Rechteüberlassung, während soziale Zuschläge (z. B. Feiertage, Überstunden) schwer zu integrieren sind.
3. Kollektivverträge – Die zukunftsweisende Lösung
Eine zukunftsorientierte Alternative sind Kollektivverträge für Soloselbstständige. Diese basieren auf EU-Leitlinien und können Standards setzen, die beiden Seiten helfen:
– Auftraggeber profitieren von klaren Einkaufsbedingungen
– Sie genießen eine weitgehende rechtssichere Beauftragung für selbstständig Tätige
– Auftragnehmer sichern sich faire Honorare und Arbeitsbedingungen.
Ein solches Vertragswerk festigt auch sozialrechtlich die Selbstständigkeit und ist eine stabile Grundlage für die Übertragung von Rechten sowie die Regelung von Arbeitsbedingungen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist ein Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (§12a TVG), der speziell für selbstständig Tätige entwickelt werden kann. Dieser bietet Sicherheit, ohne den Status der Selbstständigkeit zu gefährden.
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Drittel der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit von einem Auftraggeber stammt.
Eure Eigeninitiative zählt!
Um von diesen Strategien zu profitieren, ist es wichtig, dass ihr Eure Selbstständigkeit aktiv gestaltet. Hilfreich sind dabei:
– Werkvertragliche Vereinbarungen
– Eigenes Equipment und Disposition
– eine eigene Gefährdungsbeurteilung (ist durch die BVFK-Mitgliedschaft gegeben)
– Berufshaftpflichtversicherung
– Mitgliedschaft in der KSK (empfohlen)
– Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren privaten Unfallversicherung
Gemeinsam für auskömmliche Honorare
Mit einem strategischen Vorgehen aus Urhebercheck, Gemeinsamen Vergütungsregeln und Kollektivverträgen kann der BVFK Euch helfen, angemessene Honorare durchzusetzen. Diese Ansätze ermöglichen nicht nur die Wahrung Eurer Rechte, sondern fördern auch eine nachhaltige Entwicklung unserer Branche.
Habt ihr Fragen oder braucht Ihr Unterstützung?
– Kontaktiert bei dringenden Fällen die BVFK Taskforce, hier wird Anonymität gewahrt: taskforce@bvfk.tv
– Rechtsberatung (diese Adresse gilt auch für allgemeine Rechtsfragen). Die Anfragen werden an unseren Anwalt weitergeleitet: recht@bvfk.tv
– für den Urhebercheck wendet Euch an urhebercheck@bvfk.tv
– Oder sprecht uns bei einer unserer Veranstaltungen an. Diese findet Ihr hier: https://www.bvfk.tv/news/veranstaltungen/
Wir sind für Euch da und freuen uns auf Eure Rückmeldungen!
Weitere Hinweise:
– Am 15. und 16. Januar findet die Broadcast-Messe Hamburg Open statt, bei der auch der BVFK ausstellt.
Halle B6, Stand 224
15. & 16. Januar 2025
jeweils ab 10:00 Uhr
Tageskarten könnt Ihr über check-in@bvfk.tv erhalten.
– Bitte unterstützt die Petition an den Deutschen Bundestag zur Sicherung der Selbstständigkeit! Die Frist zur Mitzeichnung endet am 23. Januar 2025.https://www.bvfk.tv/aktuelle-meldungen/petition-selbststaendigkeit-sichern-jetzt-mitzeichnen/
Herzliche Grüße,
Euer BVFK