Fifty shades of beige
Eine Influencerin verklagt eine andere Influencerin, weil diese ihren „Vibe“ gestohlen habe. Was ist das eigentlich? Und: Ist es überhaupt vom Urheberrecht geschützt?
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/kultur/instagram-vibe-influencer-streit-e534260/
Ein öffentlich-rechtlicher Skandal vor Gericht
Der RBB und Ex-Intendantin Patricia Schlesinger fordern gegenseitig Geld voneinander. Am Berliner Landgericht geht es vor allem um eines: Was ist der Ex-Intendantin vorzuwerfen? Und was dem Sender? […] Nur, wer ist denn der RBB? Seine Intendantin? Sein Verwaltungsrat? Wenn es um eine Folge von Missmanagement über mehrere Ebenen und Generationen hinweg geht: Wer verantwortet den Schaden, den ein System hervorbringt?
RBB und Schlesinger: Keine schnelle Einigung im Millionenstreit
Der Streit um Ruhegeld und Schadenersatz zwischen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger und dem RBB geht weiter. Nach gescheitertem Güteversuch soll nun ein Mediator helfen. Der Sender prüft Forderungen in Millionenhöhe. […]
Das öffentliche Interesse an dem Fall war schon vor Verhandlungsbeginn deutlich. Rund 60 Zuhörer:innen drängten sich in den eigentlich für Zwangsversteigerungen vorgesehenen Gerichtssaal, am Einlass bildeten sich Schlangen, Kameras und Fotografen begleiteten Schlesingers persönliches Erscheinen, das vom Gericht angeordnet worden war.
Prozess zwischen RBB und Ex-Intendantin: Schlesinger und der Sender wollen sich einigen
Ruhegeld, Schadenersatzforderungen, Bonuszahlungen: Nach einem Prozesstag in Berlin streiten Patricia Schlesinger und der Rundfunk Berlin Brandenburg fortan hinter den Kulissen weiter. […]
Die beiden Parteien folgten damit einem Vorschlag des Vorsitzenden Richters Thomas Markfort. Er nannte auch den Verkündigungstermin für das Urteil, das auf einer geglückten Mediation fußen würde: 31. Mai. Sollte der Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Senders dem Richterspruch folgen, ist die zivilrechtliche Auseinandersetzung beendet. […]
Der Vorsitzende Richter ließ erkennen, dass der RBB wahrscheinlich das vertraglich vereinbarte Ruhegeld zahlen müsse. Es gehe dabei um lebenslange Ruhegeldzahlungen. Er sehe durchaus ein Prozessrisiko aufseiten des RBB.
Zugleich sei nicht ausgeschlossen, dass Schadenersatzforderungen des Senders begründet seien. […]
Schlesingers Anwalt Thomas Wahlig skizzierte zuvor die Ergebnisse einer „Gesamteinigung“, die seine Mandantin und er sich vorstellen können. Das Ruhegeld der gekündigten Intendantin würde dann auf eine Gesamtzahlung für 2024 und den Starttermin der monatlichen Überweisung am 1. Januar 2025 hinauslaufen. Das Ruhegeld, das Schlesinger laut Dienstvertrag zusteht, beläuft sich monatlich auf 18.300 Euro, weshalb Schlesinger mit dem ihrerseits verzögerten Starttermin der Auszahlung auf 330.000 Euro verzichten würde. Mit weiteren Zahlungen, die sich aus den Schadensersatzforderungen des Senders ergeben, beliefe sich der Gesamtbetrag Schlesingers zugunsten des RBB auf rund 360.000 Euro.
Die 63-jährige Ex-Senderchefin klagte gegen den RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg und verlangt nach Gerichtsangaben die Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes. Um die Prozesskosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, fordere sie zunächst eine Auszahlung von rund 18.300 Euro für den Monat Januar 2023. Damit soll nach Gerichtsangaben geklärt werden, ob sie auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich einen Anspruch auf die Zahlung vom früheren Arbeitgeber hat.
Der öffentlich-rechtliche Sender reagierte mit einer sogenannten Widerklage. Nach jüngsten Angaben des Gerichts beläuft sich die RBB-Forderung auf rund 1,78 Millionen Euro.
Nach zwei Stunden spricht der Richter aus, was er vorher nur angedeutet hatte. Da war es zwischen ihm und den Anwälten des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) schon eine Weile hin und her gegangen. Die Anwälte hatten die Stimme erhoben, der Richter mit „Sonst noch was?“ geantwortet.
Nun sagt er: Der Vertrag, den der RBB da vor vielen Jahren abgeschlossen hat, sei einfach „ein schlechter Vertrag“ gewesen. Aus Sicht des Senders. […]
Die Anwälte des RBB wettern gegen die Arbeitsverträge, die der Sender selbst mit Schlesinger abgeschlossen hat. Die Intendantin habe bis zu 330.000 Euro im Jahr verdient, die Regelungen zum Ruhegeld seien „sittenwidrig“. Das seien „so moralische Begriffe“, hält der Richter dagegen. Es geht auch um die Frage, ob der Verwaltungsrat den Verträgen und Sonderregelungen zu weiteren Zahlungen überhaupt zugestimmt hat – die der Verwaltungsratschef unterschrieb. Dem Richter kommt es aber vor allem auf diese Unterschriften an. Vertrag ist Vertrag.
Schadensersatzforderungen des RBB nennt er „Kleinigkeiten“. Es gehe etwa um Schäden an einem Dienstwagen, um Reparaturkosten in Höhe von 5696 Euro. Hätte sie die nicht selbst bezahlen müssen? […]
Die Anwälte des RBB erklären, dass der Sender zu Vergleichsgesprächen bereit sei. Über das konkrete Angebot könne aber nur der Verwaltungsrat befinden.
Patricia Schlesinger beim Prozess am Landgericht Berlin
Patricia Schlesinger gibt sich im Justizstreit mit dem RBB großzügig: Sie würde auf einen Teil ihres „Ruhegelds“ verzichten. Soll der Sender, der von ihr Millionen fordert, darauf eingehen? Vor Gericht fiel vorerst keine Entscheidung.
Sie gilt in der medialen Öffentlichkeit seit dem Skandal vor mehr als zwei Jahren als: die Frau, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fast in den Abgrund stieß. Das war nie fair, nie ganz richtig, weil es dafür schon mehr brauchte als eine einzelne Intendantin. Aber ganz falsch, im Sinne einer persönlichen Nichtverantwortung Schlesingers, war es eben auch nie. […]
Auch sieht der Vorsitzende Richter zunächst vieles, das dafür spricht, dass Schlesinger ihr Ruhegeld zustehen könnte. Auch vor ihrem Eintritt ins Rentenalter im Jahr 2028. Der RBB hätte gerne separat über den Zeitraum bis zu ihrer Rente und den danach verhandelt, doch die Dienstverträge sähen so eine Unterscheidung nicht vor. […]
Als die RBB-Anwälte auf Äußerungen von Tom Buhrow (WDR) und Kai Gniffke (SWR) verweisend sagen, dass dies ihrer Kenntnis nach nicht üblich sei, sagt Schlesinger: „Es gibt sehr wohl Zulagen in der ARD.“ Sie würden nur manchmal anders genannt. Schlesinger erklärt, dass beim MDR bekanntlich ein Programmdirektor eine Zulage für besondere Aufgaben in der ARD erhalten habe und dass über solche Zulagen auch zu ihrer Zeit beim NDR mindestens diskutiert wurde.
Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger fordert hohe Ruhegehaltzahlungen, der Sender verlangt Schadenersatz in Millionenhöhe. Es könnte alles auf einen Vergleich hinauslaufen, doch der Richter hat bereits angedeutet, wen er juristisch im Vorteil sieht.
Schlesingers Anwalt drängt auf eine zügige Einigung. Die Summe, auf die seien Mandantin zu verzichten bereit wäre, überstiege (abgesehen von den Zulagen) sogar die geltend gemachten Forderungen. Dies stelle seiner “Auffassung nach ein ausgewogenes Angebot” dar.
Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen bei der Aufarbeitung von Führungsfehlverhalten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Einerseits steht der RBB unter Druck, Schaden von den Beitragszahlern abzuwenden. Andererseits muss das Gericht komplexe Fragen von Organverantwortung und Arbeitnehmerrechten klären. Eine schnelle Lösung scheint trotz des nun eingeleiteten Mediationsverfahrens nicht in Sicht.
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde von ORF-Redakteurin gegen ORF ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat in zweiter Instanz die Beschwerde einer ORF-Redakteurin als unbegründet abgewiesen. Die Redakteurin hatte durch Anweisungen einer Vorgesetzten zu einem Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und in der Folge eine Verschlechterung ihres Tätigkeitsbereichs das ORF-Gesetz verletzt gesehen. Für das Bundesverwaltungsgericht war dies nicht der Fall.
Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder eine außerordentliche Revision möglich. Die Redakteurin überlegt weitere rechtliche Schritte, wie sie auf STANDARD-Anfrage erklärte. Die Entscheidung sieht sie als gefährliche Entwicklung für kritische Berichterstattung.
Ausland
Freiheitliche Medien: FPÖ kündigt österreichweites Radio an – via Rundfunk darf sie das nicht
Die Freiheitlichen bündeln ihre Medienaktivitäten in einem “FPÖ-Medienhaus”. Die Mittel für blaue Medien will Generalsekretär Hafenecker nicht beziffern
Einen “österreichweiten Radiokanal” der Freiheitlichen kündigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker “im Laufe des Jahres 2025” an. Rundfunk dürfte er bei der Präsentation des “FPÖ-Medienhauses” am Mittwoch aber nicht gemeint haben: Das Privatradiogesetz verbietet Parteien Radioprogramme über UKW oder DAB+ derzeit. Auch die “Programmgrundsätze” für alle Sender laut Gesetz könnten die Sache ein wenig erschweren.
ORF verkleinern, Alternativmedien fördern? Was Österreichs Medien unter einem Kanzler Kickl droht
Allen voran der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist im Visier der FPÖ. Die Partei hatte bereits vor der Wahl versprochen, die erst kürzlich eingeführte Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild abschaffen zu wollen. Stattdessen soll der ORF aus dem Bundesbudget finanziert werden – mit deutlich weniger Mitteln als bislang. Erhält der ORF durch die Abgabe bislang jährlich rund 700 Millionen Euro, könnten es nach FPÖ-Plänen künftig nur noch 500 Millionen sein. Die Partei versprach immer wieder, den ORF zu einer Art “Grundfunk” zusammenzuschrumpfen. […]
Aber auch über den ORF hinaus sind Veränderungen in der österreichischen Medienpolitik zu erwarten. Die FPÖ hat sich schon vor Jahren ein eigenes Medienimperium aufgebaut. Einerseits betreibt die Partei eigene, reichweitenstarke Kanäle. Daneben gibt es aber auch noch viele Alternativmedien, die die Themen der FPÖ aufgreifen und in ihrem Sinne berichten. Diese Medien waren bislang von der Presseförderung ausgeschlossen – das wollen die Rechtspopulisten ändern. Im Wahlprogramm der Partei heißt es dazu: “Die Medienlandschaft in Österreich ist durch Einseitigkeit und Unausgewogenheit geprägt. […] Wir brauchen eine faire und transparente Förderstruktur, die die Entwicklung und Etablierung alternativer Medienkanäle ermöglicht.”
https://www.dwdl.de/magazin/101062/was_oesterreichs_medien_unter_einem_kanzler_kickl_droht/
Netflix hat im September, Oktober und November insgesamt mehr Menschen erreicht als BBC 1. Das geht aus Zahlen der Quoten-Ermittler der BARB hervor, über die “Deadline” berichtet. Demnach stand Netflix in diesen drei Monaten bei 43,2 Millionen, BBC 1 bei 42,3 Millionen. Dabei geht’s um solche Zuschauerinnen und Zuschauer, die den Dienst bzw. den Sender einmal pro Monat für mindestens drei Minuten genutzt haben, es ist also eine Art Nettoreichweite. Das ist vielleicht nicht die beste Art, um die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen, es zeigt aber eindrucksvoll, wie groß Netflix in UK mittlerweile ist. In den meisten Monaten liegt Netflix mittlerweile auch vor ITV 1. Ein BBC-Sprecher erklärte gegenüber “Deadline”, dass es sinnlos sei, Netflix mit all seinen Inhalten einem einzelnen Sender gegenüberzustellen. Insgesamt habe man mit dem gesamten Portfolio rund doppelt so viele Zuschauerinnen und Zuschauer wie Netflix, so der Sprecher. Bei ITV verweist man auf höhere Sehstunden als bei Netflix.
https://www.dwdl.de/nachrichten/101101/netflix_ueberholt_zeitweise_bbc_1_fictionfinanzierungskrise/
Quelle: DIMBB Medien