25. November 2024

Widerspruch statt Zustimmung: So soll sich das KEF-Verfahren ändern

Das neue Modell sieht so aus: Empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um fünf Prozent oder weniger, geht diese Empfehlung in Recht und Gesetz über – sofern die Bundesländer keinen Widerspruch einlegen. Dabei gibt es, je nach Höhe der Empfehlung, unterschiedliche Hürden.

  • Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 0 und 2 Prozent, müssen 3 Länder widersprechen
  • Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 2 und 3,5 Prozent, müssen 2 Länder widersprechen
  • Liegt die empfohlene Erhöhung zwischen 3,5 und 5 Prozent, muss 1 Land widersprechen
  • Liegt die empfohlene Erhöhung über 5 Prozent, ist in jedem Fall eine staatsvertragliche Festsetzung erforderlich (aktuelles Verfahren)

Die aktuelle KEF-Empfehlung zur Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent (auf dann 18,94 Euro monatlich) sind 0,8 Prozent Steigerung pro Jahr, also 3,2 Prozent für die gesamte Beitragsperiode. Nach dem neuen Modell hätten also zwei Länder widersprechen müssen, wenn sie die Erhöhung vorläufig hätten blockieren wollen.

Sollte der Fall eintreten, dass genügend Bundesländer der KEF-Empfehlung widersprechen, kommt es allerdings zu der etwas kuriosen Situation, dass dann wieder das aktuelle KEF-Verfahren greift. Heißt: Alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen. Davon wäre freilich nicht auszugehen, wenn es schon aktiven Widerspruch gibt. Dann wäre wohl ein Gang der Öffentlich-Rechtlichen vor das Bundesverfassungsgericht sehr wahrscheinlich. Das klingt auf den ersten Blick nach keiner sonderlich attraktiven Möglichkeit für die Bundesländer, künftige Erhöhungen vorläufig zu blockieren. Liegt die KEF-Empfehlung zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags bei mehr als 5 Prozent, greift ebenfalls das aktuelle KEF-Verfahren – eine solche, vergleichsweise kräftige Anhebung hat es in den letzten 24 Jahren aber erst einmal gegeben. […]

Und trotzdem will man durch das neue Modell höhere Hürden einziehen, damit künftige KEF-Empfehlungen nicht mehr so einfach wie bislang blockiert werden können. Es ist eben etwas anderes, sich auf Länderebene in einer Koalition erst einmal auf einen Widerspruch zu einigen – oder einfach den Tagesordnungspunkt zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags nicht zur Abstimmung zu stellen bzw. sich gar nicht damit zu befassen – so geschehen 2020 in Sachsen-Anhalt. Damals setzten die Öffentlich-Rechtlichen die Beitragserhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht durch – und auch heute noch tut sich insbesondere Sachsen-Anhalt immer wieder als destruktives Land hervor, dass oft gegen, aber nur selten für etwas ist.

https://www.dwdl.de/nachrichten/100501/widerspruch_statt_zustimmung_so_soll_sich_das_kefverfahren_aendern/

Mit der Reform und mit dem Vorschlag, den Rundfunkbeitrag künftig mit dem hier geschilderten „Widerspruchsmodell“ auf den Weg zu bringen, befassen sich die Ministerpräsidenten bei ihrem nächsten Treffen am 12. Dezember.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkkommission-legt-widerspruchsmodell-zum-rundfunkbeitrag-vor-110130514.html

Dennoch zeigt sich auch Raab – wie andere Länder-Vertreter – irritiert über den Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde. Möglich wäre es ja auch gewesen, zumindest die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember abzuwarten. Dann hätte man sich hinter das neue Finanzierungsmodell stellen und trotzdem Verfassungsbeschwerde einreichen können – weil das neue Modell eben noch nicht direkt zum Jahreswechsel greifen wird. “Das haben die Länder sehr bedauert, weil es nicht zu einer Verbesserung der Gesprächsgrundlage beigetragen hat”, sagt Raab über den Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde.

https://www.dwdl.de/nachrichten/100501/widerspruch_statt_zustimmung_so_soll_sich_das_kefverfahren_aendern/

“Bei Erhöhungen bis 2 Prozent müssen drei Länder widersprechen, bis 3,5 Prozent zwei, bis 5 Prozent eines? Das klingt ja komplizierter als die Punkteverteilung beim Eurovision Song Contest.”

https://www.dwdl.de/hauptstadtstudio/100508/58_cent_mehr_fuer_ard_und_zdf_ein_fall_fuer_drei_richter/

 

Quelle: DIMBB-MEDIEN-News

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