26. Juli 2024

Statusfeststellung bei Auftragsstart beantragen

Bedingungen zur Vermeidung hoher Nachzahlungen für Auftraggeber

Es besteht die Möglichkeit, durch Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens zu Beginn einer Tätigkeit hohe Nachzahlungen von Sozialbeiträgen zu vermeiden. Dies gilt selbst dann, wenn eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird.

Das Verfahren ist in § 7a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) geregelt. Dieser Paragraf benennt die Voraussetzungen, unter denen die Rückwirkung entfällt. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen genau zu beachten und zu erfüllen.

Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum § 7a bieten Einblicke in den erforderlichen sozialen Schutz, den Einfluss auf Krankenversicherung und Altersvorsorge sowie die Notwendigkeit einer Arbeitslosenversicherung.

Für die Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens wird eine anwaltliche Beratung empfohlen. Ausführliche Informationen sind auch auf dem frei zugänglichen Rechtsportal der DRV verfügbar.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: [Statusfeststellung bei Auftragsstart beantragen – Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden

Siehe auch: https://www.vgsd.de/statusfeststellung-bei-auftragsstart-beantragen-diese-bedingungen-musst-du-erfuellen-um-hohe-nachzahlungen-zu-vermeiden/

Quelle: VGSD e.V.

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