Effizienter oder nur noch mehr Misstrauen? Der Fragebogen C0031 des Statusfeststellungsverfahrens ist erheblich erweitert worden. Was sich geändert hat – und was Selbstständige beim Ausfüllen beachten sollten.
“Beschreibung des Auftragsverhältnisses zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus” lautet die Überschrift, und zumindest das ist gleich geblieben, seit die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) im Februar den erneuerten Fragebogen C0031 in den Downloadbereich ihrer Website gestellt hat. Der Bogen C0031 ist im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens auszufüllen. Mit ihm lässt sich die Clearingstelle der DRV das Auftragsverhältnis beschreiben, um die Frage “Scheinselbstständigkeit ja oder nein?” zu beantworten. Er nimmt also eine zentrale Rolle im “Formularpaket Statusfeststellung” ein.
Umfang vervierfacht
Der Fragebogen C0031 hatte in seiner alten Version drei Seiten. Nun umfasst er zwölf Seiten. Eine Kommunikation der DRV dazu gab es nicht. “Da steht dann einfach an einem Tag ein anderer Bogen hinter dem Link”, sagt Rechtsanwalt und Scheinselbstständigkeitsexperte Michael Felser. Selbst auf unsere Nachfrage im April, ob es einen neuen Fragebogen gebe, antwortete die DRV nur, im Februar seien mehrere Fragebögen “redaktionell überarbeitet” worden. “Hierbei handelte es sich um reine sprachliche Anpassungen, um unseren Kunden die Beantwortung der Fragen zu erleichtern. Es erfolgten keine rechtlichen Anpassungen.” Dass sich rechtlich nichts verändert hat, trifft wohl zu, dennoch erscheint es etwas heruntergespielt, von “rein sprachlichen Anpassungen” zu sprechen, wenn sich der Umfang des Fragebogens vervierfacht.
Was also bringt der veränderte C0031? Die schlichte Antwort lautet: Viel mehr und viel detailliertere Fragen.
Früher vier Zeilen zum Beschreiben der Tätigkeit
Gleich geblieben ist, dass unter Punkt 1 und 2 Angaben zum Auftragnehmer und zum Auftraggeber zu machen sind. Punkt 3 heißt weiterhin “Beschreibung des Auftragsverhältnisses”. In der alten Version hatte er die Unterpunkte 3.1 bis 3.7 und machte den Hauptteil des Fragebogens aus. Es folgte nur noch Punkt 4, die Erklärung, dass man die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet habe. Punkt 3.1 enthielt die schlichte Aufforderung: “Bitte beschreiben Sie die ausgeübte oder beabsichtigte Tätigkeit”. Dafür standen vier Zeilen zur Verfügung.
In der neuen Version hat Punkt 3 nur noch die Unterpunkte 3.1 und 3.2. Es folgen die Punkte 4 bis 10 mit jeweiligen Unterpunkten, bevor in Punkt 11 die Erklärung abzugeben ist, wahrheitsgemäß geantwortet zu haben und unter Punkt 12 mitgesendete Anlagen zu vermerken sind.
Konkrete Beispiele zu bestimmten Tätigkeiten
Gleich 3.1 enthält einen sehr viel umfangreicheren Arbeitsauftrag als früher. Es heißt hier:
“Bitte geben Sie an, welche berufliche Tätigkeit vom Auftragnehmer ausgeführt wird und beschreiben Sie detailliert unter Ziffer 10 den Inhalt der Tätigkeit und der Aufgaben sowie die Art und Weise der Ausführung (mit Angabe der Gewichtung bei unterschiedlichen Tätigkeiten). Erläutern Sie insbesondere die konkreten Arbeitsabläufe (Tätigkeiten, Arbeitsschritte, Handlungen, Einsatz einer App, Zusammenarbeit mit anderen Erwerbstätigen und Ähnliches)”.
Unter Ziffer 10 findet sich dann mehr als eine Seite Platz für die Beschreibung der Tätigkeit.
Es wird also detaillierter gefragt und es soll detaillierter geantwortet werden. Zudem werden immer wieder Beispiele genannt, die auf bestimmte Tätigkeiten hindeuten, die die DRV als potenziell problematisch sieht. “Einsatz einer App” bei Punkt 3.1 deutet auf Plattformarbeit hin. “Drehplan, Spielplan oder Ähnliches” an anderer Stelle richtet sich an Schauspielerinnen und Schauspieler, “Support-Bereitschaft” zielt auf die IT-Branche, “Pflegeplan” auf Arbeit in der Pflege, “Patientenkartei” auf medizinische Tätigkeiten. “Aktuell hat die DRV die Physiotherapeuten auf dem Kieker”, sagt Experte Felser.
Quelle: VGSD e.V.