Der BVFK hat eigene Gefährdungsbeurteilungen als Standard entwickelt.
Die Gefährdungen, die bei den Tätigkeiten als Fernsehkameramann oder Fernsehkamerafrau entstehen, werden in Kategorien erfasst. Daraus ergeben sich tätigkeitsspezifische Faktoren.
Es werden Maßnahmen zur Verhinderung und Prävention von Unfällen, die aus diesen Gefährdungen entstehen können, vorgeschlagen.
Grundlage dieser Zusammenstellung sind die entsprechenden Fachinformationen der Berufsgenossenschaften VBG und BG ETEM, sowie eigene Erfahrungen und Einschätzungen.
Die Maßnahmen sind von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geprüft und für ausreichend befunden.
Die BVFK-Gefährdungsbeurteilungen ergänzen die bisher vorhandenen Standardbeurteilungen und spezifizieren die Tätigkeiten der Fernseh-Kameraleute.
BVFK-Mitglieder und BVFK-Lehrgangsteilnehmende der Seminare zur Erlangung der Fachkunde zum Teamkoordinator nach BVFK-Standard können sich bei ihren eigenen Gefährdungsbeurteilungen auf diesen BVFK-Standard berufen.
Diese Gefährdungsbeurteilung ergänzt die allgemeine Geschäftsbedingungen der selbstständig tätigen Kameraleute.