Der Rundfunkbeitrag soll nach dem Willen der Ministerpräsidenten 2025 und 2026 nicht steigen. Das unterstrichen sie nach ihrem Treffen am Donnerstag. Doch ob das so kommt, hängt vom Bundesverfassungsgericht ab.
Ministerpräsidenten: Rundfunkbeitrag bleibt zwei Jahre lang stabil
Die Länder haben eine neue Regelung zur Festlegung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Diese soll ab dem 1. Januar 2027 gelten – bis dahin soll der Beitrag nicht steigen. Bayern und Sachsen-Anhalt knüpfen die Neuregelung aber an Bedingungen: ARD und ZDF sollen erst ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen. Die ARD erteilt dieser Forderung umgehend eine Absage.
https://medien.epd.de/article/2340
Denkt denn keiner an die Sender?
Die Ministerpräsidenten einigen sich auf ein neues Verfahren für den Rundfunkbeitrag. Und doch erstarren die Ideen für die öffentlich-rechtliche Reform im Wurstpopulismus.
Allerdings wird es von 2027 an ein neues Modell für die Beitragsfestsetzung geben. […]
Gleichzeitig beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz jedoch einen „Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag)“. Der darin vorgesehene Systemwechsel solle die funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die berechtigten Mitwirkungsinteressen der Landesparlamente sichern, heißt es in dem Beschluss.
Damit verbunden ist eine Veränderung des bisherigen Rhythmus der Beitragsperioden, sodass eine erneute Ermittlung des Finanzbedarfs der Anstalten durch die Gebührenkommission KEF für die Jahre 2027 bis 2030 erfolgt. Die Sender sollen zudem für einen „Übergangszeitraum“ Zugriff auf die zusätzlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro erhalten.
Das Widerspruchsmodell genannte neue Verfahren soll weniger aufwendig sein als das bisherige, vor allem entpolitisieren. Denn die Frage um ein paar Cent mehr für den Beitragszahler, konkret geht es um eine Erhöhung von 18,36 auf 18,94 Euro, führte in den vergangenen Jahren zuverlässig zu großen und größten Verwerfungen, die erst das Bundesverfassungsgericht schlichten musste. Der politische und emotionale Aufwand entspreche diesen Beträgen überhaupt nicht, heißt es aus dem Kreis der Länder. Der Beitrag ist seit 2005 insgesamt um etwa 1,50 Euro im Monat gestiegen. In den vergangenen 25 Jahren hat es nur ein Mal eine Erhöhung um mehr als fünf Prozent gegeben. […]
Und Sachsen-Anhalt und Bayern? Wollen laut Beschluss eine Reform des Beitragsverfahrens erst unterschreiben, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Auch Alexander Schweitzer forderte die Sender am Donnerstag auf, sie mögen doch noch mal überprüfen, ob diese Klage wirklich notwendig ist. […]
Im Digitalen können die öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter expandieren, daran ändert die Reform nichts. ARD und ZDF müssen sich auch vom rein Linearen weg orientieren – aber wo wird denn hier ein Rundfunk kleiner?
So sehr viele Politiker behaupteten, sie seien um eine Einigung bemüht, so wenig hat es gebracht. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren – wie von einer von der Politik eingesetzten unabhängigen Kommission empfohlen – wird nicht kommen.
Ab 2027 – vielleicht: ÖRR-Finanzierungsreform beschlossen, aber mit Haken
https://www.dwdl.de/nachrichten/100796/oerrfinanzierungsreform_beschlossen_aber_mit_haken/
Ministerpräsidentenkonferenz: Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Völlig offen ist, ob in einem für ARD und ZDF günstigen Urteil des obersten deutschen Gerichts die Politik – und hier insbesondere Bayern – die Einigung auf das neue Finanzierungsmodell noch einmal infrage stellt.
https://www.dwdl.de/nachrichten/100796/oerrfinanzierungsreform_beschlossen_aber_mit_haken/
“Länder halten sich nicht an Verfahren”: ARD & ZDF nehmen Verfassungsbeschwerde nicht zurück
https://www.dwdl.de/nachrichten/100799/ard_will_verfassungsbeschwerde_nicht_zuruecknehmen/
Komplett-Verweigerung der Rundfunkpolitik
Die Rücklagen der Anstalten wurden von der KEF bereits berücksichtigt und die Beitragsempfehlung entsprechend abgesenkt. Das sei Realitätsverweigerung der Rundfunkpolitik. Für die Mitarbeitenden in den Medienhäusern sei dies ein düsterer Tag, denn unklare Finanzierung koste Programm und damit auch Aufträge für häufig jahrzehntelang im Rundfunk Tätige. Mit der Aussicht auf Programmeinschnitte seien dies auch schlechte Nachrichten für alle Mediennutzenden, so Schmitz-Dethlefsen. […] „Derweil sind die Landtage nun aufgefordert, den Entwurf für die Auftrags- und Strukturreform zurück an die Ministerpräsident*innen zu weisen und eine zustimmungsfähige Überarbeitung zu verlangen – die zeitgemäße öffentlich-rechtliche Angebote für eine pluralistische Gesellschaft sicherstellt.“
https://mmm.verdi.de/aktuelle-meldungen/komplett-verweigerung-der-rundfunkpolitik-100711
Aus dem Beschluss zu TOP 11 Reformstaatsvertrag öffentlich-rechtlicher Rundfunk/ Rundfunkbeitrag:
„Die Länder werden auf dieser Grundlage die notwendigen Unterrichtungen der Landesparlamente vornehmen und nehmen in Aussicht, auch diesen Staatsvertragsentwurf bis zu ihrer Konferenz im März 2025 zu unterzeichnen. Die Rundfunkkommission wird ermächtigt, bis zur Unterzeichnung notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Die Länder haben die Einreichung von Verfassungsbeschwerden durch ARD und ZDF zur Kenntnis genommen, die während der noch laufenden Beratungen erfolgt ist. Sie gehen davon aus, dass mit diesem Beschluss die Grundlage für die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF entfallen ist.
Vor der für März 2025 vorgesehenen Unterzeichnung werden die Länder mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der KEF den in Aussicht genommenen Staatsvertrag erörtern. Im Anschluss werden die Länder ihre Entscheidung über die Unterzeichnung im Lichte dieser Erörterung und des Fortgangs des verfassungsrechtlichen Verfahrens treffen.“
Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Bayern
Das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Bayern werden den Staatsvertragsentwurf zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages erst dann paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten, wenn die von den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren durch Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gegenstandslos geworden sind. Über ein neues Finanzierungsverfahren kann nur auf Basis eines stabilen Rundfunkbeitrags entschieden werden. Entscheidend ist, dass die auf den Weg gebrachten Reformen erst wirken, bevor Anpassungen beim Beitrag in Frage kommen.
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Quelle: DIMBB-MEDIEN-News