Kollektivvertrag für Fernsehkameraleute: Neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen
Berlin – Der Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK) hat auf Grundlage der EU-Leitlinien vom September 2022 einen kollektivvertraglichen Entwurf als Regelungsabrede erarbeitet. Dieser Entwurf ist das Ergebnis gleichberechtigter Verhandlungen unter Bezugnahme der „EU-Leitlinien zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der EU auf Kollektiv-Verträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“.
Solo-Selbstständige werden dabei definiert als „eine Person, die über keinen Arbeitsvertrag verfügt oder die in keinem Arbeitsverhältnis steht und die zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen in erster Linie auf die eigene Arbeitskraft angewiesen ist”. Die wesentlichen Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit bleiben durch den Kollektivvertrag unberührt.
Die neuen Regelungen sind ausgewogen und berücksichtigen die berechtigten Interessen sowohl der Auftraggeber als auch des BVFK. Sie tragen dem Gesamtgefüge „freier Mitarbeiter*innen“ der Produzenten angemessen Rechnung und schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Der BVFK ist als Verband von Urhebern im Sinne des §36 UrHG, Absatz 1 & 2, laut seiner Satzung berechtigt, kollektiv zu verhandeln. Diese Regelungsabrede gilt als Kollektivvertrag im Sinne der EU-Leitlinien zur Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen der Europäischen Kommission, Az: 2022/C 374/02.
Der Verband bezieht sich dabei insbesondere auf die Ziffern 8 und 9 der Leitlinien, in denen es heißt:
(8) „Gleichwohl haben einige Selbstständige Schwierigkeiten, ihre Arbeitsbedingungen zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere für Solo-Selbstständige, die als Einzelpersonen handeln und ihren Lebensunterhalt in erster Linie mit ihrer eigenen Arbeitskraft bestreiten. Auch dann, wenn Selbstständige nicht in gleicher Weise wie Arbeitnehmer vollständig in das Unternehmen ihres Auftraggebers eingegliedert sind, kann es in bestimmten Fällen sein, dass sie nicht völlig unabhängig von ihrem Auftraggeber sind oder nicht über genügend Verhandlungsmacht verfügen. Die jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu dieser Situation beigetragen, insbesondere die Tendenz zur Untervergabe und Auslagerung von Geschäftsprozessen und persönlichen Dienstleistungen als auch die Digitalisierung von Produktionsprozessen und die Zunahme der Online-Plattformwirtschaft.“
(9) „Kollektiv-Verhandlungen können ein wichtiges Mittel sein, um die Arbeitsbedingungen dieser Solo-Selbstständigen zu verbessern.“
Der BVFK hofft, mit diesem Vertrag die seit Jahren von allen Seiten gewünschte Rechtssicherheit langfristig zu schaffen. Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Frage zusammenwirken, können wir für die Zukunft „Recht schaffen“, was für beide Seiten ein Gewinn bedeutet.
Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V. (BVFK)
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