Die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst steht wieder einmal bevor und dieser Tage wurden die Einladungen dazu verschickt. Darin erhalten die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft die persönlichen Zugangsdaten für eine elektronische Stimmrechtsübertragung. Wie auch in anderen Jahren schon, möchte der BVFK dafür werben, dass Kameraleute aus dem BVFK, die VG Bild-Kunst-Mitglied in der Berufsgruppe (BG) III sind, ihre Interessen wieder durch den BVK (Berufsverband Kinematografie) vertreten lassen. Dies geschieht letztlich im Sinne aller Bildurheberinnen und Bildurheber aus dem Kamera-Department. Einfach QR-Code scannen, Urhebernummer und Passwort aus der Einladung eingeben, den BVK auswählen, fertig. Dabei sollte möglichst auch gleich noch die Stimmrechtsübertragung für die Mitgliederversammlung am 13. Juli 2024 angekreuzt werden.
Darüber hinaus findet am 11. April 2024 eine BG-Versammlung statt, auf deren Tagesordnung u. a. der Verteilungsplan Mediathekennutzung und die Lizenzierung von Social-Media-Plattformen stehen. Beides sind auch für BVFK-Mitglieder wichtige Punkte.