Der Kulturausschuss hat das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) auf den Weg gebracht. Mit Änderungen wie höheren Medialeistungen und dem Wegfall des Diversitätsbeirats steht morgen die finale Bundestagsabstimmung an. Der Start zum 1. Januar scheint gesichert.
Ohne vorherige Aussprache hat der Bundestag am Mittwoch, 18. Dezember 2024, in zweiter Beratung das Filmförderungsgesetz an die Ausschüsse zurückverwiesen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-filmfoerderungsgesetz-mi-1034486
Denn SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP brachten heute 45 Minuten vor Sitzungsbeginn einen neuen Änderungsantrag in den Kulturausschuss ein, der offenbar auf der Fassung vom 6. November aufbaut, und nur kurz beraten wurde. Er sieht unter anderem vor, den Satz für die Anrechenbarkeit der Medialeistungen von 12,5 auf 15 % zu erhöhen, was Sender und Verleiher freuen wird. Gestrichen wurde mit dem Diversitätsbeirat ein Herzensprojekt von Claudia Roth.
Der Grünen-Abgeordnete Michael Sacher äußerte seinen Unmut über diese Änderung. Die Streichung des Beirats sei “ein Schlag ins Gesicht eines großen Teils unserer Bevölkerung”. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war ein Diversitätsbeirat bei der Filmförderanstalt vorgesehen, der – besetzt mit Vertretern der Branche – die Filmförderungsanstalt beraten sollte.
Sacher sagte, dass sich seine Fraktion dafür eingesetzt habe, “zu retten, was zu retten” sei. Ein Nichtzustandekommen des Gesetzes wäre aus seiner Sicht fatal gewesen für den deutschen Film und auch für die Filmförderungsanstalt, die sich bereits auf das neue Gesetz vorbereitet habe. Die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anikó Glogowski-Merten äußerte sich erleichtert über den Kompromiss. In der geänderten Fassung bedeute das Gesetz “weniger Bürokratie” und schaffe “mehr Freiräume für die Branche”, sagte sie. (Mehr unter Filmfördergesetz)
https://medien.epd.de/article/2365
Quelle: DIMBB Medien