12. November 2024

Fatale Signale für die Filmbranche

Zunächst die gute Nachricht: Der Kulturausschuss hat am Mittwoch das neue Filmfördergesetz (FFG) angenommen, das nun in die zweite Lesung im Bundestag geht. Eigentlich sollte die Abstimmung früher stattfinden, wurde jedoch aufgrund von Änderungsbedarf nach der Anhörung von Interessengruppen auf diese Woche verschoben. Die Regierungsparteien legten dafür einen umfangreichen Änderungsantrag vor, der laut „Blickpunkt Film“ wesentliche Verbesserungen enthält: Rettung der Medienleistungen, Änderung bei Sperrfristen und eine Stärkung der sozialen Belange der Beschäftigten. Letzteres wird jedoch kritisch betrachtet.

Im Mittelpunkt der Diskussion steht Paragraf 81, der „angemessene Beschäftigungsbedingungen“ behandelt. Kulturstaatsministerin Claudia Roth wollte durchsetzen, dass tarifliche Gagen als Förderkriterium gelten und Produktionsfirmen zur Altersvorsorge für alle Beschäftigten – auch Selbständige – verpflichtet werden. Zwar bleibt die Tariftreue als Kriterium bestehen, doch die geplante Altersvorsorge wurde gestrichen und „auf die untergesetzliche Ebene verlagert“. Künftig soll die Filmförderungsanstalt Richtlinien für „branchenübliche Anforderungen“ erstellen, die sich allerdings nur auf das Personal für die Produktionsdauer beschränken.

Diese Entscheidung stößt auf Kritik, da sie nur einen Teil der Filmschaffenden berücksichtigt und nicht fest angestellte oder selbstständige Beschäftigte einschließt. Zudem existieren bislang keine „branchenüblichen Anforderungen“ zur Altersvorsorge im deutschen Kinofilmsektor, und ob diese jemals festgelegt werden, ist fraglich. Im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt haben die Produzenten das Sagen, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass sie solche Anforderungen beschließen. „Ein fatales Signal an die Branche“, meint ein Regisseur, da die soziale Absicherung für Filmschaffende weiterhin ignoriert wird – ein Anliegen, das Berufsverbände wiederholt betont haben.

Mehrere Branchenorganisationen, darunter die Produktionsallianz und der Produzentenverband, haben auf die Dringlichkeit einer umfassenden Reform hingewiesen. Sie betonten vor der Ausschusssitzung die Notwendigkeit steuerlicher Anreize, um den Filmstandort Deutschland im internationalen Vergleich attraktiver zu machen, wie es etwa Frankreich und Österreich erfolgreich vorgemacht haben.

Deutschland sieht sich jedoch einer weiteren Herausforderung gegenüber: dem Fachkräftemangel. Schon 2018 klagte die Filmbranche über fehlendes qualifiziertes Personal, und dieser Mangel hat sich seitdem verschärft. Produktionsverschiebungen oder -absagen aufgrund von Personalmangel sind inzwischen keine Seltenheit. Während die Produktionsallianz auf Ausbildungsinitiativen für Nachwuchskräfte setzt, geht das Problem tiefer. Viele Fachkräfte steigen aufgrund prekärer Arbeitsbedingungen und überlanger Arbeitszeiten aus, die selbst in Tarifverhandlungen immer zentraler werden.

Bereits 2005 scheiterten Tarifverhandlungen an der Weigerung der Produzenten, Arbeitszeitkonten einzuführen, und auch dieses Jahr blockierten sie Forderungen nach besserem Urlaub und fairen Arbeitsbedingungen. Die Branche verkennt dabei offenbar, dass die Arbeit beim Film auch für Nachwuchstalente ihren Reiz verloren hat – ein Trend, der sich aufgrund fehlender sozialer Absicherung und problematischer Arbeitsbedingungen weiter verstärken dürfte.

Quell: Cinearte

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