18. Dezember 2024

ARD und ZDF stellen Länder kalt – Klagen für den höheren Rundfunkbeitrag?

Kai Gniffke, SWR-Intendant und ARD-Vorsitzender, ist unbedingt dafür.

Die Bundesländer beschließen ein neues Verfahren für den Rundfunkbeitrag, sagen aber: In den nächsten zwei Jahren bleibt die Zwangsabgabe stabil. ARD und ZDF interessiert das nicht. Sie bekräftigen ihr Recht, in Karlsruhe zu klagen. […]

Ohne die Zustimmung aller Landesparlamente können die fünf Staatsverträge nicht in Kraft treten. Zudem legt der Beschluss der Ministerpräsidenten vom Donnerstag eine weitere Einschränkung fest. So wollen die Länder „vor der für März 2025 vorgesehenen Unterzeichnung mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der KEF den in Aussicht genommenen Staatsvertrag erörtern“. Erst dann wollen die Staatskanzleien ihre Entscheidung über „die Unterzeichnung im Lichte dieser Erörterung und des Fortgangs des verfassungsrechtlichen Verfahrens treffen“.

Da scheint das Prinzip Hoffnung zu regieren. Die Bundesländer wollen sich des regelmäßigen Streits um den Rundfunkbeitrag entledigen. ARD und ZDF tun alles dafür, dass es nicht dazu kommt. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-und-zdf-klagen-trotz-laenderbeschluss-zu-rundfunkbeitrag-110173206.html

Länderbeschluss: Nullrunde beim Rundfunk und neue Regelungen

Vor allem Bayern und Sachsen-Anhalt stellen sich gegen eine Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Neuregelung mit Beitragsfestsetzung und Widerspruchslösung soll den Streit ab 2027 schlichten.

https://www.deutschlandfunk.de/laenderchefs-einigen-sich-auf-neuregelung-des-rundfunkbeitrags-dlf-672b8600-100.html

Beitragsdebatte: Schweitzer verteidigt Nullrunde bei Öffentlich-Rechtlichen

Es geht um 58 Cent: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD und ZDF haben deswegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Alexander Schweitzer findet diesen Schritt unklug.

https://www.deutschlandfunk.de/diskussion-um-rundfunkbeitrag-interview-alexander-schweitzer-spd-dlf-fbead834-100.html

Wenn die Länder mit der alten Regelung nicht mehr zufrieden sind, die ihnen ja selbst im Weg steht, dann müssen sie eine neue finden. Das ist aber nichts, für das die Sender sich bedanken müssen, indem sie den Ländern einen politischen Gefallen tun.

https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-3962.html

Das letzte Wort zur Erhöhung ab 2025 hat das Bundesverfassungsgericht.

https://www.telepolis.de/features/Rundfunkbeitrag-Laender-wollen-keine-Erhoehung-bis-2027-10199036.html

Die Länder wollen, dass die Sender in den nächsten beiden Jahren eine Rücklage verwenden, um auszugleichen, dass der Beitrag in dieser Zeit nicht steigt. Die KEF hatte hingegen vor einiger Zeit in einem Sondergutachten noch einmal betont, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe von monatlich 18,94 Euro gefährden würde, dass die Rundfunkhäuser ihren derzeitigen Auftrag erfüllen können.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ministerpraesidentenkonferenz-rundfunkbeitrag-bleibt-bis-2027-gleich-gez

Kommt es so, wie es sich die Länder wünschen (Rundfunkbeitrag bis Ende 2026 bei 18,36 Euro, neues Modell greift Anfang 2027) könnte das übrigens neue Herausforderungen mit sich bringen. Weil die Anstalten dann ihre Rücklagen abschmelzen und die Reformen wohl noch nicht zu 100 Prozent greifen, dürfte der Rundfunkbeitrag dann umso stärker steigen. Eventuell sogar um mehr als 5 Prozent – das würde das neue Finanzierungsmodell obsolet machen, dann in diesem Fall wären die Länder wieder im aktuellen Verfahren. Insofern wird man vielleicht auch darauf spekulieren, dass das Verfassungsgericht den Beitrag anhebt. Dann wäre die neuerliche Anhebung 2027 immerhin nicht mehr ganz so hoch – und könnte direkt durchgehen, sofern es keinen Widerspruch gibt.

https://www.dwdl.de/nachrichten/100805/nach_mpkbeschluss_warten_auf_das_verfassungsgericht/

Hinweis der Redaktion I: Über die Höhe des Rundfunkbeitrags/ der Rundfunkgebühr wird seit über 20 Jahren gestritten. Schon 2004 wurde eine Empfehlung der KEF von den Ministerpräsidenten so unterschritten, dass diese vom BVG kassiert wurde.

Hinweis der Redaktion II: Die KEF hatte festgestellt, dass die beschlossene Reform in den Jahren 2025 bis 2028 keine weiteren Einsparungen erbringt. Die Höhe der Einsparungen für die Jahre 2029 und 2030 hat sie noch nicht berechnet. Die Sender müssten ihre jährlichen Ausgaben dann um ca. 500 Mio. Euro senken, damit der Rundfunkbeitrag nicht steigen muss. (Zusätzlich müssten sie eine weitere Sparrate von ca. 250 Mio. Euro für die Personal und Programmaufwendungen erbringen.)

Quelle: DIMBB-MEDIEN-News

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