11. März 2025

Absicherung für freiberuflich selbstständig tätige Kameraleute: Die Künstlersozialkasse

Die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt, um grundlegende Lebensrisiken wie Krankheit, Unfälle und Altersarmut abzusichern. Den Anfang machte 1883 die gesetzliche Krankenversicherung, gefolgt von der Unfallversicherung 1884 und der Rentenversicherung 1889. Ziel dieser Sozialversicherung ist es, eine verpflichtende Absicherung für Arbeitnehmer und Angestellte zu gewährleisten, sodass auch Personen mit höherem Risiko oder geringerem Einkommen Schutz erhalten. Dadurch wird verhindert, dass Versicherungen nur gesunde oder finanziell starke Mitglieder aufnehmen und andere ausschließen. Das System basiert auf dem Solidarprinzip, wodurch alle Versicherten gemeinsam für die Absicherung aufkommen.

Finanziert wird die Sozialversicherung hauptsächlich durch Beiträge, die zur Hälfte von Arbeitnehmern und zur anderen Hälfte von Arbeitgebern getragen werden. Diese Beiträge werden prozentual vom Bruttogehalt berechnet, jedoch nur bis zu einer festgelegten Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich erhält die Sozialversicherung staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln.

Allerdings gilt dieses System nur für Arbeitnehmer in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Selbständige sind grundsätzlich nicht automatisch in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden und müssen eigenständig für ihre Absicherung sorgen. Dennoch gibt es für bestimmte Berufsgruppen spezielle Einrichtungen, die eine soziale Absicherung ermöglichen. So existieren für Selbständige in bestimmten Branchen, wie beispielsweise Journalisten oder Kameraleute, spezielle Versorgungswerke.

Besonders für freiberufliche Künstler und Publizisten gibt es seit 1983 die Künstlersozialversicherung, die ihnen Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gewährt. Aufgrund der oft schwankenden Einkünfte und unregelmäßigen Auftragslage dieser Berufsgruppen ermöglicht diese Versicherung eine solidarische Absicherung. Im Gegensatz zu anderen Selbständigen zahlen die Versicherten dort nur die Hälfte des Versicherungsbeitrags, ähnlich wie Arbeitnehmer. Die verbleibenden Kosten werden teilweise durch einen Bundeszuschuss und teilweise durch eine Abgabe von Unternehmen gedeckt, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch freiberuflich tätige Kreative eine finanzielle Grundsicherung erhalten.

Siehe: https://www.filmundtvkamera.de/branche/pflicht-fuer-freie-2/

 

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