Recht und Steuern für Freie Berufe
Folgende rechtlichen und steuerrechtlichen Punkte solltet Ihr als Freiberufler bei Eurer Existenzgründung beachten:
- Rechtsform für Freiberufler
Als Einzelkämpfer habt Ihr den Status Freiberufler. Für den Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern gibt es die spezielle Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft. Ihr könnt Euch aber als Freiberufler auch in einer GbR oder GmbH selbstständig machen. Bei einer GmbH geht Euch aber die Gewerbesteuerfreiheit für Freiberufler verloren. - Anmeldung für Freiberufler zum Start der Selbstständigkeit
Wenn Ihr Euch als Freiberufler selbstständig macht, müsst Ihr Euch nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt anmelden. - Rentenversicherung für Freiberufler
Pflichtversicherung: Für Freie Berufe, für die eine Standeskammer besteht, ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer Pflicht. Durch die Mitgliedschaft werden automatisch Beiträge für die Rentenversicherung an das Versorgungswerk für die Freiberufler fällig. Zudem gibt es auch weitere Freie Berufe, die über Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen, da sie als besonders schutzbedürftig gelten. Zu diesen zählen bspw. Lehrer, Hebammen, Seelotsen oder Küstenschiffer. Natürlich können alle übrigen Freiberufler auch freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen oder privat für die Rente vorsorgen. - Künstlersozialkasse für Freie Berufe
Künstler, Bildberichterstatter und Kameraleute müssen sich bei der Künstlersozialkasse versichern. Die Künstlersozialkasse fungiert dann als Rentenversicherung, übernimmt aber auch Aufgaben der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für die Freiberufler. - Steuern für Freiberufler
Freiberufler haben das Privileg, in der Regel keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. EineGewerbesteuererklärung geben Freiberufler nur ab, wenn Teile des Gewinns aus gewerblicher Tätigkeit stammen. Fragen dieser Art sollten Freiberufler mit dem/r Steuerberater/in besprechen.